Alevitische Gemeinde Kassel und Umgebung e.V.

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Alevitischer Religionsunterricht in Deutschland

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Seit den 90er Jahren bemühen sich Aleviten um die Einführung eines eigenen bekenntisorientierten Unterrichts an öffentlichen Schulen. Ein erster Schritt in diese Richtung war 1998 die Aufnahme alevitischer Themen in den "Religionsunterricht für alle" in Hamburg. In Berlin erhielten Schüler im Jahre 2002 zum ersten Mal einen eigenen alevitischen Religionsunterricht. In Berlin gilt, anders als in den meisten Bundesländern, die sogenannte Bremer Klausel des Grundgesetzes. Diese gestattet den Religionsgemeinschaften, in eigenständiger Verantwortung Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anzubieten. Baden-Württemberg begann 2006 mit einzelnen Schulversuchen.

Seit dem Schuljahr 2008/2009 findet nun erstmalig Alevitischer Religionsunterricht in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern statt. In Hessen hat der Unterricht 2009 begonnen. Das Land Niedersachsen hat auf Antrag der AABF beschlossen, ab dem Schuljahr 2010/2011 in drei Standorten alevitischen Religionsunterricht einzuführen. Da es dort auch an ausgebildeten Lehrer fehlt, kann der ARU lediglich an zwei Schulen in Salzgitter beginnen.

Dieser Unterricht ist anders als islamischer Religionsunterricht nicht als Schulversuch, sondern analog zum christlichen Religionsunterricht gemäß Grundgesetz Art.7 Abs.3 organisiert. In der Einschätzung aller vier Bundesländer erfüllt die Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF) die Voraussetzungen, um als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes an der Lehrplanerstellung und Auswahl der Lehrer mitzuwirken. Insgesamt erhalten laut Ismail Kaplan, dem Bildungsbeauftragten der AABF, im Schuljahr 2008/2009 etwa 530 Schüler Alevitischen Religionsunterricht.


Die Alevitische Gemeinde hat sich seit Anfang der 90er Jahre um die Einführung eines alevitischen Religionsunterrichts bemüht. Nach Anträgen in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg bildeten die vier Bundesländer eine Kommission und gaben zwei Gutachten in Auftrag, um die formalen Voraussetzungen auf Seiten der Alevitischen Gemeinde Deutschland zu prüfen. Dabei stand auch die unter vielen Aleviten durchaus unterschiedlich beantwortete Frage im Raum, ob das Alevitentum eine eigenständige Religion oder eine Strömung innerhalb des Islams sei.

Im Jahre 2003 hatte Prof. Ursula Spuler-Stegemann ein Gutachten erstellt. Sie kam zu dem Schluss, dass das Alevitentum am ehesten als "eigenständige [...] Religion mit besonderen Bezügen zum Islam" zu bezeichnen wäre. Esei jedoch das Selbstverständnis der Aleviten, die sich größtenteils als eine Art Konfession innerhalb des Islams betrachten würden. Eine kultische Gemeinschaft und damit ein Religionsunterricht mit sunnitischen und schiitischen Muslimen sei aber aufgrund der großen Unterschiede in Lehre und Praxis nicht möglich. Sie kam, ebenso wie Prof. Stefan Muckel 2004, zu dem Schluss, dass die AABF eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Art.7 Abs.3 Grundgesetz und damit Ansprechpartner für die Einrichtung Alevitischen Religionsunterrichts sei.

Die Alevitische Gemeinde weitet den Religionsunterricht auf weitere Bundesländer aus.